Der erste wichtige Punkt ist, dass der Transponder von der zu schützenden Person am Körper getragen wird, d.h. der menschliche Körper (90% Wasser) darf auf die Funktion des Transponders keinen Einfluss haben, der Körper muss für den Transponder gewissermaßen transparent sein. Der Transponder muss auch dann funktionieren, wenn die Person gestürzt ist und auf dem Transponder liegt. Dabei kann er jede beliebige Orientierung haben, das heißt, der Transponder muss in der Lage sein, dreidimensional das Schutzfeld zu erkennen.
Beide Forderungen zeigen, dass herkömmliche Transponder z.B. aus der Warenlogistik, Zugangskontrolle oder von Fahrzeug-Mautsystemen nicht für Sicherheitsanforderungen geeignet sind.
Abb. 2 zeigt das allgemeine Funktionsprinzip einer RFID-Anlage im Arbeitsschutz. Das Steuermodul ist der logische Kopf der Anlage. Es erzeugt das Schutzfeld, das die gesamte Gefahrenstelle durch die Antenne bestreicht. Damit man von einer Sicherheitseinrichtung sprechen kann, muss gewährleistet sein, dass das Schutzfeld auch immer präsent ist und nicht durch einen Fehler, z.B. Kabelbruch, unterbrochen ist. Dies wird durch eine kontinuierliche Messung des Schutzfeldes erreicht. Eine Möglichkeit dies zu bewerkstelligen ist die Anbringung eines Referenztransponders. Wenn dieser das Schutzfeld verliert, meldet er dies dem Steuermodul, das dann z. B. die Maschine über den Steuerausgang abschaltet, so dass keine Gefahr mehr besteht. Ein Gleiches geschieht beim Eintreten eines Transponders in das Schutzfeld.